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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter

Constantin Sebastian Jonas Vescoli — Vivo Studio
Fleischmanngasse 3/11, 1040 Wien, Österreich
E-Mail: constantin.vescoli@vivostudio.org

Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Diese AGB gelten für alle Leistungen, soweit im Einzelvertrag bzw. Projektbrief nichts Abweichendes vereinbart ist; der Einzelvertrag geht bei Widerspruch vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Verträge über das Buchungssystem VivoPraxis sowie über Webdesign, Webentwicklung und zugehörige Wartungs- und Betreuungsleistungen. Es gelten ausschließlich diese AGB; abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird widersprochen, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG (insbesondere Praxen und Gesundheitsbetriebe).

§ 2 Vertragsschluss & Angebote

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Vertrags, Registrierung im Dienst oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang & Mitwirkung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Paket bzw. Einzelvertrag. Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte und Zugänge fristgerecht bereit und benennt eine feste Ansprechperson. Verzögert sich die Mitwirkung, verlängern sich Fristen entsprechend.

Für die Rechtmäßigkeit gelieferter Inhalte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) haftet der Auftraggeber; er stellt den Auftragnehmer von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 4 Preise & Zahlung

Alle Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuerausweis (Kleinunternehmer); bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze verstehen sich Preise zzgl. der gesetzlichen USt. Laufende Pakete (VivoPraxis-Abo, Website-Betreuung) werden monatlich bzw. jährlich im Voraus verrechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen gem. § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zzgl. Mahn- und Rechtsverfolgungskosten; die Bereitstellung des Dienstes darf bis zum Zahlungseingang ausgesetzt werden.

§ 5 Abnahme

Bei Werkleistungen (z. B. Website) erhält der Auftraggeber nach Fertigstellung eine Test-URL; Mängel sind binnen 7 Werktagen schriftlich und begründet zu melden. Erfolgt keine fristgerechte Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen. Maßstab ist die Übereinstimmung mit dem Projektbrief, nicht subjektives Belieben; unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

§ 6 Nutzungsrechte

An der Software VivoPraxis erhält der Auftraggeber für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Bei individuell erstellten Werken (Website) erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die ausschließlichen Nutzungsrechte am Endergebnis; ausgenommen sind allgemeine, wiederverwendbare Komponenten, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers.

§ 7 Verfügbarkeit & Betreuung

Der Auftragnehmer bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster und Ausfälle durch Dritt-Infrastruktur oder höhere Gewalt begründen keinen Mangel. Optionale Wartungspakete sind monatlich kündbar (14 Tage zum Monatsende).

§ 8 Gewährleistung & Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (außer Personenschäden); ausgeschlossen ist die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust. Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert bzw. die Jahresvergütung des Dienstes begrenzt, ausgenommen Vorsatz und Personenschäden.

§ 9 Datenschutz

Beide Parteien halten DSGVO und DSG 2018 ein. Da der Auftragnehmer bei VivoPraxis personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen; dieser ist Vertragsbestandteil. Details in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Laufzeit & Kündigung

Abonnements laufen bis zur Kündigung und sind monatlich kündbar (bei Jahreszahlung zum Ende der Laufzeit). Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich kündigen; bei Werkleistungen gebührt dem Auftragnehmer bei Kündigung ohne von ihm zu vertretenden wichtigen Grund das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwände (§ 1168 ABGB). Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen (Zahlungsverzug über 30 Tage, schwerwiegender Vertrauensbruch, missbräuchliche Nutzung).

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflusses (Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Krankheit, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse) setzen die betroffenen Fristen aus und begründen keinen Verzug.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Wien. Änderungen bedürfen der Schriftform (dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht (salvatorische Klausel).

Stand: Juli 2026